Abfalltrennung

Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg verpflichtet jeden Bürger, bestimmte Materialien getrennt vom Restmüll zu sammeln.


Folgende Materialien dürfen auf keinen Fall in die schwarze Restmülltonne gegeben werden:

  • Glas
  • Papier und Kartonagen
  • Weißblech
  • Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Kunststoff, Aluminium und Verbundstoff 
  • Batterien
  • Küchen- und Gartenabfälle (ausgenommen Fleisch, Fisch und Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel, Haare, Federn, Katzenstreu und Einstreu)
  • Problemabfälle
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Alteisen
  • Bauschutt