Seit Donnerstag, den 27. Januar 2022 gelten angepasste Corona-Regeln, diese fassen wir hier zusammen.
Die aktualisierte 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie im Anhang. Sie ist voraussichtlich bis Mittwoch, den 09. Februar 2022 gültig (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen).
Folgende wesentlichen Änderungen haben sich daraus ergeben:
Übersichten zu aktuellen Maßnahmen
- Erleichterte Testerfordernisse bei Geschäftsreisen in Beherbergungsbetrieben (3G Plus)
Ab sofort sind für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte (Geschäftsreisen) von ungeimpften und nicht genesenen Personen sowie von Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, keine negative PCR-Nachweise (< 48 Stunden) bei der Ankunft mehr erforderlich. Für diese Personen können bei der Ankunft nun auch
- Schnelltests (< 24 Stunden) oder
- Selbsttests unter Aufsicht (< 24 Stunden)
anerkannt werden.
- Anhebung der Kapazitätsgrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen (2G Plus) 4 Abs. 2 Nr. 1 BaylfSMV
- Anhebung der höchstens nutzbaren Kapazität von 25 % auf 50 % in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten
- d.h. die Kapazität der möglichen Besucher ist insbesondere durch die Anzahl der vorhandenen Plätze begrenzt. Der „Platz“ ist nicht im Sinne eines Sitz- oder Stehplatzes zu verstehen, sondern räumlich, also nach der jeweils vorhandenen Fläche.
Beispiel
Durch die Änderung in Nr. 3 Buchstabe a) von § 4 Abs. 2 wird gewährleistet, dass bei Veranstaltungen wie insbesondere Sport- und Kulturveranstaltungen (z. B. Theater- oder Kinovorführung) in kapazitätsbeschränkten Veranstaltungsstätten 50 % der Sitzplätze auch dann belegt werden können, wenn bei dieser Belegung der grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Voraussetzung für eine den Mindestabstand unterschreitende Belegung ist, dass die Sitzplatzbelegung mit Blick auf die bestmögliche Abstandswahrung gestaltet wird. Eine solche Gestaltung ist insbesondere gegeben, wenn die Sitzplätze wie bei einem Schachbrett innerhalb der Reihen abwechselnd und zwischen den Reihen versetzt belegt und freigehalten werden.
- Große, überregionale Sport- und Kulturveranstaltungen sowie vergleichbare überregionale Veranstaltungen (2G Plus) 4 Abs. 2 Nr. 7 BaylfSMV
- Große Veranstaltung = wenn bei einer Belegung von 50 % der Kapazität, mehr als 1.000 Zuschauer kommen könnten.
- Überregionale Veranstaltung =
- Sportveranstaltungen von Wettbewerben und Ligen, in denen bayerische Mannschaften oder bayerische Sportler (auch) gegen außerbayerische Mannschaften oder Sportler antreten
- Kulturveranstaltungen oder vergleichbare Veranstaltungen, wenn für diese Veranstaltungen Besucher typischerweise überregional, insbesondere aus einem länderübergreifenden Umfeld, anreisen.
- Nutzung von bis zu 25 % der Kapazität
- Höchstens 10.000 Zuschauer auf festen Sitzplätzen à Teilnahme von Zuschauern auf Stehplätzen ist nicht möglich
- Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 m vorbehaltlich einer auf Abstandswahrung ausgelegten Sitzplatzbelegung
- Aussetzung der Hotspot-Regelung 15a BaylfSMV
Landkreise und kreisfreie Städte, die aktuell eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 übersteigen oder bereits überschritten haben, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren. Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis einschließlich 9. Februar noch ausgesetzt.
- Anpassung der Quarantäneregeln für Kontaktpersonen
Bayern hat die Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) nach Klarstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Berücksichtigung des Impf- und Genesenenstatus bei Quarantäneausnahmen am 24. Januar erneut angepasst.
Damit sind ab sofort folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, von der Quarantänepflicht ausgenommen:
►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Wenn ein relevanter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wird dies seitens Landratsamt wie üblich auch in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄
Derzeitige Rahmen- und Hygienekonzepte:
- Rahmenkonzept Gastronomie (Stand: 13. Dezember 2021)
- Rahmenkonzept für Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Stand: Dezember 2021)
- Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen (Stand: Dezember 2021)
- Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen (Stand: 09. Dezember 2021)
- Rahmenkonzept zu außerschulischen Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung (Stand: 09. Dezember 2021)
- Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (Stand: Dezember 2021)
- Rahmenkonzept Kino (Stand: 07. Dezember 2021)
- Rahmenkonzept Sport (Stand: 02. Dezember 2021)
- Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte (Stand: 18. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken (Stand: 30. September 2021)
- Rahmenkonzept Märkte (Stand: 20. September 2021)
- Veröffentlichungen der Rahmen-und Hygienekonzepte erfolgen stets auf der Verkündungsplattform und beim StMWi
Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen
- Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München
- Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes
- FAQ – Infos zum Coronavirus
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- RKI - Risikogebiete
- Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg
Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus |
||
Bürgertelefon |
08092 851616 |
Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
09131 6808 5101 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bayerische Staatsregierung |
089 122 220 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen |
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Landratsamt Ebersberg |
08092 823 685 oder |
Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr |
IHK - Überbrückungshilfe |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
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Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte |
030 52685087 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige |
030 1200 21034 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bundeswirtschaftsministerium |
030 12002-1031 / -1032 |
Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr |
Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld |
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Arbeitsagentur |
0800 45555 20 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen |
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Impfzentrum Ebersberg |
08092 863 140 |
Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr |
Online-Terminvereinbarung nach Erstellung eines persönlichen Accounts |
Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern |
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst |
116 117 |