Wie bereits angekündigt, wird es hinsichtlich der Corona-Maßnahmen ab Freitag, den 04. März 2022 weitere Lockerungen geben (s. Anhang).
Die aktualisierte Gesamtfassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird am kommenden Freitag hier veröffentlicht und ist bis Samstag, den 19. März 2022 gültig (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen).
Die 15. BayIfSMV wird in folgenden Punkten angepasst werden:
- 3G in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt künftig die 3G-Regel (anstatt 2G).
- Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
- 2G-Plus in Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen
- Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G-Plus wieder öffnen
- D. h. Zutritt für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellen Negativ-Test (bzw. mit Booster-Impfung).
- In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
- Vereinheitlichung der Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen und Einrichtungen
- Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität.
- Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.
- Weitere geplante Öffnungsschritte
Es ist geplant, dass bis zum 20. März 2022 alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Ein Basisschutz bleibt aber dennoch möglich – z.B. Maskenpflicht in Innenräumen und ÖPNV.
►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Wenn ein relevanter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wird dies seitens Landratsamt wie üblich auch in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄
Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen
- Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München
- Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes
- FAQ – Infos zum Coronavirus
- FAQ- Impf- und Genesenen-Nachweise
- FAQ – Impfung und Zertifikate
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- RKI - Risikogebiete
- Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg
Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus |
||
Bürgertelefon |
08092 851616 |
Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
09131 6808 5101 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bayerische Staatsregierung |
089 122 220 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen |
||
Landratsamt Ebersberg |
08092 823 685 oder |
Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr |
IHK - Überbrückungshilfe |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
|
Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte |
030 52685087 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige |
030 1200 21034 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bundeswirtschaftsministerium |
030 12002-1031 / -1032 |
Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr |
Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld |
||
Arbeitsagentur |
0800 45555 20 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen |
||
Impfzentrum Ebersberg |
08092 863 140 |
Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr |
Online-Terminvereinbarung nach Erstellung eines persönlichen Accounts |
Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern |
|
Ärztlicher Bereitschaftsdienst |
116 117 |