Ab Sonntag, den 03. April 2022 wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Diese soll bis Samstag, den 30. April 2022 gültig sein.
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Sie wird vermutlich morgen im Laufe des Tages auf den bekannten Plattformen eingestellt und veröffentlicht:
- Verkündungsplattform
- Überarbeitete Gesamtfassung (à wird hier erst zum 03.04.22 angepasst eingestellt)
Nachfolgende wesentliche Basis-Schutznahmen sollen in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin bestehen bleiben (vorbehaltlich möglicher Änderungen):
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen
- insbesondere die Wahrung des Mindestabstands
- das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie
- freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion)
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest. Darunter fallen:
- Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge– und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll– und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen– und Flüchtlingsunterkünfte
- FFP2-Maskenpflicht für den öffentlichen Personennahverkehr
- Regelmäßige Testungen in Schule und Kitas wie im bisherigen Umfang
- Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
►►► Weitere Infos hierzu finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. März 2022
►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Landkreisspezifische Maßnahmen (z.B. Hotspot-Reglungen) werden seitens Landratsamt wie üblich in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄
Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen
- Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München
- Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes
- FAQ – Infos zum Coronavirus
- FAQ- Impf- und Genesenen-Nachweise
- FAQ – Impfung und Zertifikate
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- RKI - Risikogebiete
- Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg
Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus |
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Bürgertelefon |
08092 851616 |
Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
09131 6808 5101 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bayerische Staatsregierung |
089 122 220 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen |
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Landratsamt Ebersberg |
08092 823 685 oder |
Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr |
IHK - Überbrückungshilfe |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
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Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte |
030 52685087 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige |
030 1200 21034 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bundeswirtschaftsministerium |
030 12002-1031 / -1032 |
Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr |
Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld |
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Arbeitsagentur |
0800 45555 20 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen |
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Impfzentrum Ebersberg |
08092 863 140 |
Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr |
Online-Terminvereinbarung nach Erstellung eines persönlichen Accounts |
Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern |
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst |
116 117 |