Anschlagtafeln für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.

  • Die Plakatierung darf vor Wahlen jeweils sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
  • Bei Volks- und Bürgerbegehren darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der    Auslegung der Eintragungslisten geworben werden.
  • Bei Volks- und Bürgerentscheiden darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin geworben werden.

Anschlagtafeln Wahlen

Münchner Str. gegenüber Eisdiele, 85614 Kirchseeon

Wahlen, Volksentscheide, Bürgerentscheide