Elektronikschrott

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen bundesweit ab dem 24. März 2006 keine alten Elektrogeräte mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Dies wird im Landkreis Ebersberg wegen der Schadstoff- und Wertstoffthematik seit Jahren so gehandhabt - künftig ist die Abgabe an den kommunalen Sammelstellen jedoch kostenfrei.

 

Nicht angenommen werden

  • Nachtspeicheröfen (siehe Hinweis),
  • Beleuchtungskörper aus Haushalten sowie Glühlampen,
  • stark verunreinigte Geräte (z. B. Kühlgeräte mit Inhalt), wenn eine Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss,
  • rein gewerblich nutzbare Geräte.

 

Hinweis:

Nachtspeicheröfen müssen durch Spezialfirmen entsorgt werden, da sie Asbest und Chromat enthalten können. Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landratsamtes.

 

Weitere Informationen zum Thema Elektronikschrott sind der Broschüre "Elektronikschrott" zu entnehmen, die im Rathaus aufliegt, oder Sie wenden sich an die Abfallberatung des Landratsamtes unter Tel. 08092 823-244.