Asbest

Was ist Asbest?

Unter dem Begriff Asbest ist eine Gruppe natürlicher vorkommender faserförmiger Minerale zusammengefasst. Aufgrund ihrer Eigenschaften - nicht brennbar, reiß- und zugfest, flexibel, elastisch, isolierend - kommen sie in Industrie und Gewerbe vielfältig zum Einsatz. Aber auch im häuslichen Bereich gibt bzw. gab es für etliche Asbestprodukte Verwendungsmöglichkeiten.


Was ist gefährlich an Asbest?

Die feinen Asbestfasern sind für das menschliche Auge unsichtbar. Wenn sie in die Lunge gelangen, können sie aufgrund ihrer Faserstruktur - oft erst nach circa 20 Jahren - schwere Erkrankungen der Lunge, des Rippen- oder Bauchfells bis hin zum Lungenkrebs auslösen. Asbest zählt deshalb gemäß Gefahrenstoffverordnung zu den krebserzeugenden Stoffen. Für Asbestprodukte besteht aus diesem Grund Herstellungs- und Wiederverwendungsverbote. Auch das Inverkehrbringen, d. h. das Verschenken von Asbestprodukten, stellt einen Straftatbestand dar.


Wo ist Asbest enthalten?

Asbest kann in fest und schwach gebundener Form vorliegen, woraus ein unterschiedliches Gefährdungspotential resultiert.


Asbestprodukte mit fester Faserbindung haben einen hohen Bindemittel- und geringen Asbestanteil und sind an sich relativ ungefährlich. Der Asbestfaseranteil liegt in diesem Fall bei unter 15 Gewichtsprozent. Mit fortschreitender Abnutzung bzw. bei mechanischer Bearbeitung wie Bürsten, Bohren, Brechen, Sägen u. ä. werden die Asbestfasern jedoch freigesetzt und führen zu der genannten Gesundheitsgefährdung.


Fest gebundene Asbestprodukte (Hartasbest) kommen z. B. vor als Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), sonstige glatte und profilierte Platten, Fensterbänke, Blumenkästen, Rohrleitungen aus Hoch- und Tiefbau. Die Firma „Eternit" ist als Hersteller vieler Asbestzementprodukte bekannt geworden. Aber auch Brems- und Kupplungsbeläge, Form- und Dichtungsmassen, Klebstoffe, Fugenkitte oder einige in den 70er Jahren gebräuchliche Fußbodenbeläge (z. B. „Floor-Flex") enthielten Asbest in fest gebundener Form.


Schwach gebundene Asbestprodukte enthalten einen Asbestanteil von über 60 Gewichtsprozent. Bei ihnen ist eine Gefährdung auch schon bei nur geringer Fremdeinwirkung gegeben.


Schwach gebundene Asbestfasern (Weichasbest), wozu u. a. auch Spritzasbest zählt, sind im Bereich des Brand- und Schallschutzes anzutreffen (z. B. Türen, Lüftungen, Leitungen, Isolierungen, Dichtungen, Schnüre, Asbestpappen u. ä.). Aber auch Abfälle aus der Asbestsanierung wie z. B. Textilien, Gewebe, Filter u. ä. zählen hierzu.


Ebenso enthalten Elektrospeicherheizgeräte oftmals Weichasbest. Auskunft hierzu können die Gerätehersteller bzw. die Energieversorgungsunternehmen geben.


Bis Anfang der 80er Jahre wurde Asbest im Elektrogeräte-Bereich und bei verschiedenen Bodenbelägen verwendet. Erst seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest im Hochbau verboten. Seit 1992 dürfen generell asbesthaltige Hochbauprodukte nicht mehr verwendet werden.


Wie gehen Sie richtig mit Asbest um?

Es geht im gesundheitlichen Interesse aller damit Beteiligter vor allem darum, die Freisetzung von Asbeststaub zu verhindern bzw. zu minimalisieren. In jedem Fall ist das Werfen, Brechen oder sonstiges Zerkleinern von asbesthaltigen Abfällen zu vermeiden. Der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen wird daher sowohl in der Gefahrstoffverordnung als auch in der Bauordnung geregelt.


Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) sind hierbei verschiedene Schutzmaßnahmen gegenüber der Asbestfaserfreisetzung zu treffen. Diese beziehen sich auf die Bereiche Technik, Organisation und Personal. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten.


Für Arbeiten mit Asbest ist Sachkunde gefordert, welche in speziellen Kursen erlangt werden muss. Grundsätzlich besteht für den gewerblichen Umgang mit asbesthaltigen Gefahrenstoffen eine vorzeitige Anzeigepflicht bei der Gewerbeaufsicht.


Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest dürfen zudem nur von Firmen mit einer behördlichen Zulassung durchgeführt werden.


Wohin mit dem Asbest und wie?

Entfernte Asbestzementprodukte wie z. B. Wellplatten oder Fassadenverkleidungen dürfen nicht zur Weiterverwendung abgegeben werden. Auch darf dieses Material nicht in den Bauschutt und damit in die Kiesgrube im Landkreis Ebersberg gelangen. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Verwendung als Wegematerial.


Fest gebunden asbesthaltige Abfälle aus dem Landkreis Ebersberg müssen vielmehr - unter Berücksichtigung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen - auf die Deponie am Entsorgungszentrum „An der Schafweide" verbracht werden!


Asbesthaltige Abfälle sind in jedem Fall getrennt von sonstigen Abfällen zu erfassen und vorschriftsgemäß verpackt an der Deponie anzuliefern.


Asbestabfälle dürfen nicht zerkleinert werden. Ausgenommen hiervon sind Asbestzementrohre. Diese müssen vor Anlieferung am Entsorgungszentrum unter Berücksichtigung der Schutzvorkehrungen für einen hohlraumarmen Einbau zerkleinert werden.


Fest gebundene asbesthaltige Abfälle müssen in staubdichter, reißfester Verpackung transportiert und entsorgt werden. Hierfür  besonders geeignet sind verschließbare Kunststoffgewebesäcke (Big-Bags). Kunststofffolien müssen eine Mindeststärke von 0,4 mm haben, wobei Sack-in-Sack-Systeme bzw. Sack-in-Behälter-Systeme empfehlenswert sind. Eine Befeuchtung des Materials ist sinnvoll, reicht jedoch als alleinige Vorsichtsmaßnahme nicht aus.


Weichasbestabfälle können nur nach zusätzlicher vorheriger Verfestigung (Faserbindung mit Zement) bzw. Oberflächenbehandlung (Restfaserbindemittel) und entsprechender Verpackung an der Deponie angenommen werden.


Der Transport von asbesthaltigen Abfällen hat grundsätzlich in bedeckten Fahrzeugen oder Containern zu erfolgen. Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert werden.


Für die Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweide", insbesondere für Abfallmengen, die nicht von Hand zu heben sind, wird grundsätzlich die Verwendung von Big Bags, bei stapelbaren Abfällen zusätzlich eine Palettierung, empfohlen.


Die Anlieferung muss gekennzeichnet sein, z. B. mit (selbstgefertigtem) Aufkleber „Enthält Asbest" oder gemäß TRGS, mit einem „a".


Kosten:

Die am Entsorgungszentrum „An der Schafweide" gegen Barzahlung erhältlichen Kunststoffgewebesäcke sind bereits gekennzeichnet.


Der große Big Bag (260x125x30 cm) kostet derzeit 11 ¤, der kleine Big Bag (90x90x110 cm) 8 ¤. In beide Behälter passen ca. eine Tonne oder ca. 50 qm.


Die aktuellen Entsorgungsgebühren betragen pro Tonne 170 ¤.


Elektrospeicherheizgeräte müssen von Spezialfirmen entsorgt werden, da sie neben Asbest z. T. weitere Schadstoffe in den Kernsteinen und elektrischen Bauteilen enthalten. Unsachgemäßer Ausbau bzw. Zerlegung sind mit Gesundheitsgefahren verbunden. Adressen von Fachfirmen sind über die Gewerbeabfallberatung erhältlich.


Asbesthaltige Elektrokleingeräte (Föhn, Toaster u. ä.) werden über das Erfassungssystem des Landkreises für Elektronikschrott der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.