Baustellenabfälle

Verantwortlichkeit

Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung an der Baustelle sollte rechtzeitig vor Baubeginn geregelt werden. Nach dem Gesetz liegt diese Verantwortung beim Abfallerzeuger und damit in der Regel beim Bauherrn. In der Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises Ebersberg sind die erfolgreiche Abfalltrennung, die Anschluss- und Überlassungspflichten etc. genau geregelt.


Kosteneinsparung

Es ist günstig, bereits bei der Auftragserteilung festzulegen, dass jeder Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung selbst zuständig ist. Alle am Bau Beteiligten sollten über Abfalltrennung und richtige Abfallentsorgung informiert sein. Denn nicht ordnungsgemäße Entsorgung kann teuer werden, z. B. durch erforderliche Nachsortierung, Bußgeldverfahren, etc. Grundsätzlich gilt: Die sortenreine Erfassung ist preisgünstiger als eine nachträgliche Sortierung. Kosten lassen sich zudem sparen, wenn die Möglichkeiten der kostenlosen Rücknahmesysteme für Verpackungen genutzt werden.


Verkaufsverpackungen:

Direkt zu den Wertstoffinseln und -höfen im Landkreis


Altlasten

Mit Öl, sonstigen Schadstoffen oder Altmüll verunreinigtes Bodenmaterial darf auf keinen Fall in Kiesgruben verbracht werden. Bei Verdacht bzw. bei Auftreten von Altlasten sind zum Schutz von Mensch und Natur besondere Maßnahmen erforderlich. Bitte setzen Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens mit dem Landratsamt in Verbindung.


Formalitäten

Für die gewerbliche Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung ist ggf. ein Nachweis erforderlich.


Weitere Informationen

Bei der Abfallberatung des Landkreises Ebersberg sind u. a. folgende Informationen kostenlos erhältlich:

  • Adressenliste für Baustellenabfälle (unter "Downloads" am Ende der Seite auch als pdf-Datei) 
  • Adressenliste mit Transport- und Containerdiensten
  • Adressenliste mit Verwerterfirmen