Ruhezeitenverordnung

Hinweis aus dem Ordnungsamt:

Aus gegebenem Anlass ein Hinweis zur geltenden Verordnung über die zeitliche Beschränkung von ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Wiedergabegeräten im Bereich des Marktes Kirchseeon, landläufig Ruhezeitenverordnung genannt.

Hauptsächlich in den Sommermonaten kommt es im Ordnungsamt immer wieder zu Beschwerden wegen Störung der Ruhezeiten bzw. der Nachtruhe.

Deshalb hier die geltenden Zeiten nochmals zur Erinnerung und mit der Bitte um Einhaltung.

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr und Samstag zwischen 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr ausgeführt werden. Am Sonntag ist generelle Ruhe zu halten.

Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden. In der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Geräte nicht gestört werden.

Diese "Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten" hier