Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Das Bürgerbüro informiert:

 

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Freiwilliger Wehrdienst

 

Die allgemeine Wehrpflicht ist, soweit kein Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen können sich nach § 58 b Soldatengesetz (SG) verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Um dem Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit zu geben, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde nach § 58 c SG jährlich zum 31.03. nachfolgende Daten von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden an das Bundesamt für Wehrverwaltung.


Familienname, Vornamen, aktuelle Anschrift


Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und muss nicht begründet werden.

Der Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre kann persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Bürgerbüro des Marktes Kirchseeon, Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon zu den Öffnungszeiten gestellt werden.