Anschlagtafeln für Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide
Für diese Anschläge werden vor den Wahlen, Volksbegehren usw. besondere Anschlagtafeln aufgestellt. Jeder Wahlwerber hat nur einen Platzanspruch von maximal DIN A 1.
- Die Plakatierung darf vor Wahlen jeweils sechs Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
- Bei Volks- und Bürgerbegehren darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintragungslisten geworben werden.
- Bei Volks- und Bürgerentscheiden darf für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin geworben werden.