Restmüllsäcke – Jahresbedarf Abholung ab 02.01.2025 nur für die Bürger, welche diese für das Jahr 2025 beantragt haben

Die Restmüllsäcke für das Jahr 2025 werden am 02.01.2025 zur Abholung bereitgestellt. In den vergangenen Jahren wurden die Restmüllsäcke, bedingt durch Corona, durch den gemeindlichen Bauhof verteilt. Das wird nun wieder auf Abholung durch den Bürger umgestellt.

Die Abholung der Restmüllsäcke ist nur für die Bürger, welche diese für das Jahr 2025 beantragt haben und lt. Bescheid am 15.02.2025 bezahlen.

Es ist möglich einzelne Restmüllsäcke im Service-Center des Rathauses für 8,00€/Stück zu erwerben.

Sie können die Restmüllsäcke ab dem 02.01.2025 im Rathaus, Abteilung Steuerstelle, 2.OG zu den Öffnungszeiten abholen. (Mo – Fr 8-12 Uhr, Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr)

Bei Nichtabholung der Restmüllsäcke sind trotzdem die gesamten Gebühren zu entrichten. Die Jahresgebühr für 2025 ist gemäß §6 Abs. 2 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung am 15.02.2025 fällig.