Nachfolgende Regelungen werden ab 24. November 2021 in Kraft treten und sind voraussichtlich bis Mittwoch, den 15. Dezember 2021 gültig (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen).
Hinweis: Die konkreten und notwendigen Rechtsänderungen wie die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV), welche die bisherige 14. BaylfSMV ersetzt sowie die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind bisher noch nicht veröffentlicht worden. Sie werden jedoch vermutlich zeitnah veröffentlicht und in Kraft treten. Die Veröffentlichungen erfolgen stets auf der Verkündungsplattform.
Bitte beachten Sie daher, dass nachfolgende Maßnahmen wieder erst dort entsprechend angepasst werden müssen, damit sie gültig sind.
- Allgemeine und landesweite Regelungen
- Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen
- D.h. Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
- Für die Gastronomie gilt 2G mit einer Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 h und 5 h.
- Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen.
- Jahres- und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste unterbleiben.
- Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche
- Flächendeckende Ausweitung der 2G-Regelung
- Die 2G-Regelunggilt zu den bisherigen Regelungen künftig auch für:
- Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
- Hochschulen
- außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Bibliotheken und Archive
- Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen.
- Ausgenommen von der 2G-Regelung sind:
- Groß- und Einzelhandel
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)
- Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus)
- Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember sollte dringend für eine Impfung genutzt werden.
- Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.
- Einführung von 2G Plus (= Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Schnelltest)
In nachfolgenden Bereichen gilt künftig 2G Plus:
- Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.)
- Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
- Messen, Tagungen, Kongresse
- Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze etc.)
- Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.), soweit nicht Gastronomie
- Ergänzende Regelungen bei 2G Plus
- Personenobergrenzen: In Anspruch genommen werden darf Indoor wie Outdoor maximal 25 % der Kapazität. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, also höchstens 12.500 Personen täglich.
- Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen: Auch Indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig wieder Maske getragen werden, auch am Platz.
- Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.
- Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt: Außerhalb der Gastronomie besteht eine kapazitätsbezogene Personenobergrenze (25 % oder Mindestabstand). Die Maskenpflicht gilt nicht am Platz (wie in der Gastronomie).
- Hotspot-Regelung bei einer 7-Tages-Inzidenz über 1.000
- Schließung von Gastronomie und Beherbergung
- Schließung von Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen
- Schließung von körpernahen Dienstleistungen (Ausnahme: Friseure)
- Online-Lehre bei Hochschulen
- Handel: Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche
Die derzeitige 7-Tages-Inzidenz des Landkreises Ebersberg liegt bei 635 (Stand: 23.11.21, 00:00 Uhr), weshalb die Hotspot-Regelung aktuell im Landkreis keine Anwendung findet. Sollte der Schwellenwert jedoch überschritten werden, wird dies seitens Landratsamt entsprechend bekannt gegeben (s. Links grauer Kasten unten).
Übersichten:
- Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe zur Handhabung von 3G (Stand: 12.11.2021)
- Aktuelle Coronaregeln - Krankenhausampel ROT (Stand: 17.11.2021)
- Aktueller Stand und Regeln Krankenhausampel ROT (Stand: 17.11.2021)
- 7-Tages-Inzidenz & Regelungen im Landkreis Ebersberg
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (Stand: 28.09.2021)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverodnung (SchAusnahmV)
Derzeitige Rahmen- und Hygienekonzepte:
- Rahmenkonzept Touristische Dienstleister (Stand: Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Beherbergung (Stand: Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen (Stand: 28. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Gastronomie (Stand: 22. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Sport (Stand: 20. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte (Stand: 18. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken (Stand: 30. September 2021)
- Rahmenkonzept zu außerschulischen Bildungsangeboten der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung (Stand: 04. Oktober 2021)
- Rahmenkonzept für Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Stand: 17. September 2021)
- Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen (Stand: 14. September 2021)
- Rahmenkonzept Märkte (Stand: 20. September 2021)
- Veröffentlichungen der Rahmen-und Hygienekonzepte erfolgen stets auf der Verkündungsplattform und beim StMWi
►►► Die aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona-Virus im Landkreis Ebersberg können Sie jederzeit hier einsehen. Die 7-Tage-Inzidenzwerte mit den derzeit geltenden Regelungen werden hier veröffentlicht. Wenn ein relevanter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wird dies seitens Landratsamt wie üblich auch in den Allgemeinverfügungen mit den jeweils geltenden Maßnahmen bekannt gegeben. Alle Allgemeinverfügungen bzw. Amtsblätter für den Landkreis Ebersberg finden Sie hier. ◄◄◄
Weitere hilfreiche Links und aktuelle Informationen
- Aktuelle Infos zum Corona-Virus des Tourismusverbandes Oberbayern München
- Praxishilfen des DEHOGA Bundesverbandes
- FAQ – Infos zum Coronavirus
- Bayerisches Impfkonzept
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- RKI - Risikogebiete
- Wichtige Hinweise für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland in den Landkreis Ebersberg
Hotlines für allgemeine Fragen zum Coronavirus |
||
Bürgertelefon |
08092 851616 |
Mo – Fr von 08:00 – 17:00 Uhr |
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
09131 6808 5101 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bayerische Staatsregierung |
089 122 220 |
Täglich von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines für Betriebe und Unternehmen mit wirtschaftsbezogenen Fragen |
||
Landratsamt Ebersberg |
08092 823 685 oder |
Mo – Fr von 08:00 – 12:00 Uhr |
IHK - Überbrückungshilfe |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
|
Überbrückungshilfe: Hotline für prüfende Dritte |
030 52685087 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Neustarthilfe: Hotline Direktantrag für Soloselbstständige |
030 1200 21034 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Bundeswirtschaftsministerium |
030 12002-1031 / -1032 |
Mo – Fr von 09:00 – 17:00 Uhr |
Unternehmerhotline zur Beantragung von Kurzarbeitergeld |
||
Arbeitsagentur |
0800 45555 20 |
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr |
Hotlines & Terminvereinbarung für Impfungen |
||
Impfzentrum Ebersberg |
08092 863 140 |
Täglich von 08:00 – 22:00 Uhr |
Online-Terminvereinbarung nach Erstellung eines persönlichen Accounts |
Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern |
|
Ärztlicher Bereitschaftsdienst |
116 117 |