Auf diesen Seiten haben wir Informationen zu Hilfsangeboten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zusammengefasst.

Im Landratsamt Ebersberg wird derzeit die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, organisiert.

 

Weiterbewilligung beantragen - Anträge auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II

Weiterbewilligung beantragen              

 

Nach einer Information des Jobcenter Ebersberg laufen die Anträge auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für die vor dem Krieg in ihrem Land geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer zum 31. Oktober 2022 bzw. 30. November 2022 aus. Deshalb müssen sie nun Weiterbewilligungsanträge stellen. Das Jobcenter hat das Verfahren dazu wie folgt geregelt: Die ersten Weiterbewilligungsanträge sind automatisch versandt (Beendigung zum 31.10.2022). Wer beim Ausfüllen keine Unterstützung durch das Jobcenter benötigt, sollte zeitnah die vollständig ausgefüllten Unterlagen per Post, Einwurf in den Hausbriefkasten beim Jobcenter in Ebersberg oder online einreichen.  

Für Samstag, 22. Oktober 2022 können Betroffene Termine zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr zur Antragsabgabe im Jobcenter vereinbaren. Das kann man unter Jobcenter-Ebersberg.Ukraine@jobcenter-ge.de erledigen.

Zum Termin sollten die Antragsunterlagen nach Möglichkeit vorausgefüllt mitgebracht werden. Benötigt werden außerdem Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine gültige Fiktionsbescheinigung und ggf. Einkommensnachweise.

Wenn die Unterlagen im Jobcenter vorliegen, sollten die Antragstellenden von Rücksprachen absehen, damit eine zügige Bearbeitung der Weiterbewilligungsanträge möglich ist.