Die Finanzverwaltung informiert:

Seit einigen Monaten verschickt das Finanzamt Ebersberg bereits die Messbescheide zur Grundsteuer nach neuem Recht zum 01.01.2025. Es ist von großer Wichtigkeit, dass der Bescheid auf Richtigkeit geprüft wird. Denn lediglich der Bürger kann Einspruch gegen diesen Grundsteuermessbescheid, innerhalb der Frist von einem Monat, einlegen.

Gemäß § 351 Abs. 2 Abgabenordnung können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (z.B. Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes) nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids (Grundsteuerbescheid der Gemeinde), angegriffen werden.

 Worauf müssen Sie als Bürger achten bzw. was müssen Sie prüfen?

Aktenzeichen:

Prüfen Sie, ob das angegebene Aktenzeichen mit Ihrem bisherigen Aktenzeichen des Marktes Kirchseeon übereinstimmt. Nehmen Sie hierzu bitte Ihren vorherigen Grundsteuerbescheid des Marktes Kirchseeon oder den Messbescheid des Finanzamtes zur Prüfung zur Hand.

Lage der wirtschaftlichen Einheit:

Ist die zu versteuernde Objektangabe korrekt oder sind noch Flurstücke/Wohnobjekte mit angegeben, die womöglich ein separates Aktenzeichen haben? Ist die Flurnummer vollständig, fehlt eine Flurnummer oder sind Zahlendreher in der Angabe? Wurden versehentlich Flurstücke wie Wiesen, Äcker und Wälder zusammen mit dem Haus angegeben?

Eigentümer:

Stimmen die angegebenen Eigentümer mit dem alten Grundsteuerbescheid des Marktes Kirchseeon oder des Messbescheides des Finanzamtes übereinstimmt? Nehmen Sie hierzu bitte Ihren vorherigen Grundsteuerbescheid des Marktes Kirchseeon oder den Messbescheid des Finanzamtes zur Prüfung zur Hand.

Hebesatz ab 2025

Der ab 2025 geltende Hebesatz für die Grundsteuer wird im Laufe des Jahres vom Markt Kirchseeon festgesetzt.

 

Annette Schmid
Steuern und Abgaben, Verbrauchsabrechnung Wasserwerk
Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung