Straßen-, Abfall- und Umweltrecht

Zum Schutz der Natur: Parkverbot in den Landschaftsschutzgebieten

In allen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Ebersberg ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen nicht gestattet. Weiterlesen

Datenschutzkonforme Aktenvernichtung

Neues Angebot am Wertstoffhof Weiterlesen

Freiwillige Papiertonne

Ab sofort bestellbar Weiterlesen

Öffnungszeiten der Komposthöfe

samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr Weiterlesen

Rest- bzw. Biomüllentsorgung

Probleme mit der Tonnenleerung Weiterlesen

Hinweis zur Meldung von defekten Straßenlampen

Sie werden gebeten defekte Straßenlampen zu melden Weiterlesen