Veranstaltungen

Anmeldung einer Veranstaltung:

Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende (z. B monatlich), gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.

Hier finden Sie alle nötigen Formulare.

 

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Eine mit Gewinnerzielung vorrübergehend erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

 

Ihre Ansprechpartner sind 

Katharina Neu

Telefon 08091 552 49

E-Mail: katharina.neu@kirchseeon.de

Niclas Graupe 

Telefon 08091 552 48

E-Mail: niclas.graupe@kirchseeon.de