Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz    330 % 
Grundsteuerhebesatz        390 %  

Der Hebesatz für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2024 auf 390% festgesetzt und bleibt somit unverändert.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurden im April 2010 rückwirkend zum 01.01.2010 vom Marktgemeinderat beschlossen.