Gewerbesteuerhebesatz 330 %
Grundsteuerhebesatz 390 %
Der Hebesatz für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2024 auf 390% festgesetzt und bleibt somit unverändert.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurden im April 2010 rückwirkend zum 01.01.2010 vom Marktgemeinderat beschlossen.