Bitte beachten Sie: Es gibt keinen eigenen Kinderreisepass mehr. Hat Ihr Kind einen Kinderreisepass, wird dieser nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Stattdessen benötigen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen Reisepass mit elektronischem Chip. Für Reisen innerhalb der EU reicht in der Regel ein Personalausweis. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt oder im Reisebüro, welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseland zutreffen. Das Passamt erteilt hierzu keine Auskünfte.
Wichtig: Da sich das Gesichtsbild bei Babys und Kindern stark verändert, kann eine Erneuerung des Ausweisdokuments auch vor Ablauf der Gültigkeitsfrist nötig sein. Überprüfen Sie daher, ob eine Identifizierung des Kindes noch möglich ist und beantragen Sie ggf. einen neuen Personalausweis oder Reisepass.
Ihr Team vom Bürgerbüro