Am 08. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. In den Gemeinden, Märkten, Städten und Landkreisen werden die Gemeinderäte, die Marktgemeinderäte und die Stadträte, die Kreistage und in der Regel auch die Ersten Bürgermeister und Landräte gewählt. Den gewählten Personen wird für die nächsten sechs Jahre die Verantwortung für die jeweilige Kommune übertragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen alle Personen, die am Wahltag
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten in Kirchseeon bzw. Landkreis Ebersberg mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
- nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Haben Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten, so sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen. Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) in Verbindung.
Ihre Ansprechpersonen zur Kommunalwahl in Kirchseeon:
Wahlleiter Herr Barthuber, Tel. 08091/552-63 oder michael.barthuber@kirchseeon.de
Wahlsachbearbeiter Herr Graupe, Tel. 08091/552-48 oder niclas.graupe@kirchseeon.de
Wahlsachbearbeiterin Frau Eisner, Tel. 08091/552-11 oder stephanie.eisner@kirchseeon.de
Oder richten Sie Ihre Fragen an die allgemeine E-Mailadresse: wahlen@kirchseeon.de

Weiterführende Informationen
Sie möchten sich über Wahlsystem, Wahlorganisation und Wahlrecht informieren?
Einen guten Überblick mit einem Erklärvideo sowie häufigen Fragen und Antworten hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration bereitgestellt. Hier finden Sie die Informationen.








