Neue EU-Vorgaben zur Altkleiderentsorgung ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften für die
Entsorgung von Textilien in Kraft. Die aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet alle
Mitgliedstaaten, die getrennte Sammlung von Textilien einzuführen. Textilien dürfen nicht mehr im
Hausmüll entsorgt werden. Auch kaputte und abgetragene Kleidung muss in Altkleider-Containern
entsorgt werden. Neben Kleidung können auch Bettwäsche, Tischdecken, Hüte, Schuhe und Ledertaschen in dieAltkleider-Container eingeworfen werden. Textilien in gutem Zustand werden karitativen Zwecken
zugeführt, während beschädigte, jedoch saubere Kleidung durch Recyclingunternehmen
weiterverarbeitet werden kann.
Was passiert mit stark verschmutzten Textilien?
Die Regelungen zur Entsorgung stark verschmutzter oder kontaminierter Textilien, wie Kleidung mit
Öl-, Schmier- oder Farbflecken, sind bisher nicht einheitlich geregelt. In einigen EU-Staaten,
beispielsweise in Österreich, wurde entschieden, dass solche Textilien weiterhin im Restmüll
entsorgt werden dürfen. In Deutschland steht eine abschließende Klärung hierzu noch aus.Nach
derzeitigem Stand empfehlen wir, stark öl- und schmierkontaminierte Kleidung weiterhin über den
Hausmüll zu entsorgen. Andernfalls könnten gut erhaltene Altkleider unbrauchbar werden und
müssten ebenfalls entsorgt werden, anstatt recycelt oder wiederverwendet zu werden.
Hinweis für Sammler: Bürgerinnen und Bürger sollten gut erhaltene Kleidung in separaten Müllbeuteln sammeln. Schmutzige und kaputte Kleidung sollte hingegen in einem eigenen Beutel entsorgt werden.