Rund um die Gartengrenze – Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
Im Zusammenleben von Nachbarn kann es gelegentlich zu Fragen und Konflikten rund um die Gartengrenze kommen. Die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (März 2022) bietet hilfreiche Informationen zu Rechten und Pflichten, um Streitigkeiten zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander zu fördern.
- Die Grundstücksgrenze
Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Trennung zwischen benachbarten Grundstücken. Sie wird meist durch einen Grenzstein markiert, dessen Lage im amtlichen Katasterplan verzeichnet ist. Veränderungen oder das Entfernen von Grenzzeichen sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Zäune und Hecken
Nach bayerischem Nachbarrecht müssen Einfriedungen wie Zäune, Mauern oder Hecken in der Regel auf dem eigenen Grundstück errichtet werden. Die Kosten für die Errichtung und Instandhaltung trägt der Eigentümer, es sei denn, es handelt sich um eine gemeinsame Grenzeinfriedung, die von beiden Nachbarn genutzt wird.
Hecken sind beliebte Grundstücksbegrenzungen, doch sie unterliegen Wachstumsbeschränkungen. Nach dem Bayerischen Nachbarrecht müssen Hecken mindestens 50 cm Abstand zur Grenze haben, wenn sie nicht höher als zwei Meter sind. Bei höheren Hecken vergrößert sich der Abstand entsprechend.
- Überhängende Äste und Wurzeln
Ein häufiges Konfliktthema sind Äste oder Wurzeln, die von einem Grundstück auf das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Der betroffene Nachbar darf diese unter bestimmten Voraussetzungen entfernen, sofern sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Zuvor ist jedoch der Eigentümer des Baumes zu benachrichtigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung einzuräumen.
- Grenzen der Nutzung
Gerade bei der Bepflanzung oder Bebauung in Grenznähe ist Rücksichtnahme geboten. So darf beispielsweise ein Zaun keine unzumutbare Schattenwirkung auf das Nachbargrundstück haben. Auch der Einsatz von Beleuchtung und Kameras in Grenznähe sollte so erfolgen, dass die Privatsphäre des Nachbarn gewahrt bleibt.
- Mediation statt Konflikt
Im Streitfall ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Mediation oder Schlichtungsverfahren können helfen, Konflikte schnell und kostengünstig beizulegen, ohne den Weg vor Gericht zu suchen.
Fazit
Die Gartengrenze ist nicht nur eine rechtliche Linie, sondern auch ein Ort des Miteinanders. Mit Rücksichtnahme, klarer Kommunikation und der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die auf der Webseite des Ministeriums verfügbar ist.
Gemeinsam lässt sich Nachbarschaft harmonisch gestalten!
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