Umschreibungen der Grundsteuer zum 01.01.2026

Wichtige Informationen der Finanzverwaltung zur Erstellung der Grundsteuerbescheide.

Grundsätzlich erfolgt eine Umschreibung der Grundsteuer immer zum 1. Januar des Folgejahres. Das bedeutet, dass alle im Jahr 2025 vorgenommenen Eigentumswechsel erst zum 01.01.2026 greifen.

Das Finanzamt Ebersberg teilte nun mit, dass derzeit eine Übermittlung dieser Umschreibungen technisch noch nicht möglich sei. Es handle sich um ein Software-Problem bei allen Finanzämtern bayernweit, weshalb derzeit offenbar keine Daten digital übertragen werden können.

Voraussichtlich werde die Übermittlung an die Gemeinden erst Mitte Dezember erfolgen, wodurch nicht sichergestellt werden kann, dass die Erstellung der Grundsteuerbescheide des Marktes Kirchseeon bis zum Fälligkeitstermin am 15.02.2026 erfolgt. Die bisherigen Eigentümer bleiben bei der Gemeinde so lange grundsteuerpflichtig, bis die Daten vom Finanzamt übermittelt und von der Gemeinde verarbeitet sind.

Der Markt Kirchseeon bitte alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, da wir aufgrund rechtlicher Vorgaben auf die Übermittlung der Daten des Finanzamtes Ebersberg angewiesen sind. Sobald die Umschreibungen bei uns eingehen, werden die entsprechenden Grundsteuerbescheide schnellstmöglich erstellt. Die bis dahin bereits geleisteten Zahlungen ab 2026 werden nach Bearbeitung automatisch an die bisherigen Eigentümer zurückerstattet.

Stand November 2025