Im Landkreis Ebersberg bestehen derzeit elf Landschaftsschutzgebiete. Diese Gebiete haben nicht nur eine große ökologische Bedeutung, sie bieten uns auch einzigartige Erholungsmöglichkeiten.
Wenn auch Sie in diesen Gebieten Erholung suchen und mit einem Kraftfahrzeug anreisen, bitten wir Sie, die bestehenden Fahr- und Parkverbote zu respektieren.
In allen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Ebersberg ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Diese Regelungen sollen erhebliche Schäden an Flora und Fauna verhindern und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes beitragen.
Die Landschaftsschutzgebiete sind mit Tafeln gekennzeichnet. Eine Übersicht finden Sie hier.