Information der Bayerischen Steuerverwaltung

Versand von postalischen Zahlungserinnerungen eingestellt

Die Bayerische Steuerverwaltung informiert, dass der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt wurde. Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine. 

Um ihren regelmäßigen Vorauszahlungspflichten termingerecht, regelmäßig und möglichst einfach nachkommen zu können, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. Das hierfür erforderliche Formular kann hier abgerufen werden.

Generell erfolgt die Festsetzung von Vorauszahlungen im Rahmen der Einkommensteuer-
bzw. Körperschaftsteuerbescheide. Die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren
Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger weiterhin aus ihrem entsprechenden
Steuerbescheid entnehmen.


Sollten Steuerpflichtige – aufgrund offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März 2026
– in diesen Tagen ein Mahnschreiben mit bereits entstandenen Säumniszuschlägen erhalten
bzw. bereits erhalten haben, besteht auf Antrag gegebenenfalls die Möglichkeit, diese
Säumniszuschläge zu erlassen (etwa bei bisher fristgemäßer Zahlung). Bürgerinnen und
Bürger werden gebeten, sich hinsichtlich eines möglichen Erlasses direkt an die im Schreiben
bzw. Steuerbescheid angegebenen Kontaktdaten ihres Finanzamts zu wenden und die
offenen Steuerbeträge – sofern zwischenzeitlich nicht geschehen – umgehend zu entrichten.

 

Warum diese Veränderung?
Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine
bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.
Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark
rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung
sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.
Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen
automatisch und termingerecht erfolgen — ohne erneute Erinnerung per Post.