Wespen- und Hornissennester

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf folgendes Hinweisen:

Wespen - oder Hornissennester im oder am Haus werden von den Feuerwehren des Marktes nicht entfernt. Auch nicht, wenn im Haushalt entsprechende Allergiker leben. Hierfür sind entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.

 Dabei ist aber immer auch folgendes zu beachten:

Wespen als wildlebende Lebewesen unterliegen grundsätzlich dem Bundesnaturschutzgesetz. Vor der Beseitigung eines Nestes sollte daher immer die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt eingeholt werden. In besonderen Fällen drohen bei Nichtbeachtung Bußgelder bis zu 50.000 €.


Fachfirmen, die über entsprechendes Fachwissen und Ausrüstung verfügen, finden Sie im Internet

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir hier leider nicht tätig werden können.