
Wahlscheine für wahlberechtigte Briefwählerinnen und Briefwähler („Briefwahlunterlagen“) dürfen erst ab dem 16.02.2026 ausgestellt und verschickt oder persönlich ausgegeben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines kann aber schon vorher gestellt werden.
Für den Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Ein Wahlschein kann bis zum 06.03.2026 um 15:00 Uhr beantragt werden.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Antrag nur noch in besonderen, nachgewiesenen Ausnahmefällen bis zum Wahltag (08.03.2026) um 15:00 Uhr möglich.
Wenn jemand den Antrag für eine andere Person stellt, muss dafür eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Der Vordruck auf der Rückseite des Wahlscheines kann hierfür verwendet werden.
Der Antrag auf einen Wahlschein kann schriftlich oder persönlich (mündlich) bei der Gemeinde gestellt werden. Ein Antrag per Telefon ist nicht erlaubt.
Als schriftlicher Antrag gelten auch:
- Fax
- andere nachvollziehbare elektronische Übermittlungen
Der Online-Antrag (Internetwahlschein) steht Ihnen ab dem 29.01.2026 zur Verfügung.
Aus Rücksicht auf die Postlaufzeiten wird der Internetwahlschein am 01.03.2026 um 23:59 Uhr abgeschaltet. Danach kann der Wahlschein nur noch über die oben genannten Wege beantragt und persönlich/durch Vollmacht in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Hier finden Sie den Internetwahlschein:
https://serviceportal.komuna.net/9175124/wahlschein/start




